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Der reformierte Hochschulzugang (38)

Der Hochschulzugang für internationale Bachelorstudierende ist durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz bundesweit einheitlich geregelt. Im Zuge der Diskussion um die Gewinnung von internationalen Studierenden und Fachkräften haben jedoch einige Bundesländer in den vergangenen Jahren ihren Hochschulzugang reformiert, um leistungsstarken und gut qualifizierten Studieninteressierten ohne direkte Zugangsberechtigung einen alternativen Weg an ihre Hochschulen zu eröffnen: Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Bremen, das Saarland, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen.

Das Seminar gibt zur Einordnung einen kurzen Überblick über die „klassischen“ Zugangsregelungen, um dann die unterschiedlichen Ansätze und Modelle des alternativen Zugangs anhand von Praxisbeispielen aus mehreren Bundesländern vertieft zu betrachten und zu diskutieren. Viel Raum ist für Erfahrungsaustausch vorgesehen.

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