Hochschulzugang und Hochschulzulassung für internationale Bachelorstudierende (35)

In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

In Deutschland ist der Zugang zum grundständigen Studium für internationale Studienbewerberinnen und -bewerber durch einen Beschluss der KMK von 2006 geregelt. Grundvoraussetzung für einen direkten Hochschulzugang ist eine Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland, die gemäß den Bewertungsvorschlägen der „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ (ZAB) als gleichwertig mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung erachtet wird. Auskunft über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse in den einzelnen Ländern gibt die Datenbank „anabin“: Während die in EU-Staaten erworbenen Sekundarabschlüsse i.d.R. einen uneingeschränkten Zugang zu deutschen Hochschulen ermöglichen, müssen Schulabsolventinnen und -absolventen aus den meisten Nicht-EU-Ländern ihre Qualifikation erst durch eine erfolgreiche Studienzeit im Heimatland oder das Ablegen der „Feststellungsprüfung“, der i.d.R. ein Vorbereitungsjahr an einem Studienkolleg vorausgeht, erwerben.

Das Seminar gibt einen Überblick über die komplexen Regelungen in Bezug auf Hochschulzulassung und Hochschulzugang für internationale Bachelorstudierende und stellt Akteure sowie Praxisbeispiele vor. Viel Raum ist für Erfahrungsaustausch sowie die Vorstellung von eigenen Fallbeispielen vorgesehen. Für die Gruppenarbeiten benötigen alle Teilnehmenden einen Online-Zugang zur „anabin“-Datenbank.

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