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Hochschulzugang für internationale Bachelorstudierende (33)

In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

In Deutschland ist der Zugang zum grundständigen Studium für internationale Studienbewerberinnen und -bewerber durch einen Beschluss der KMK von 2006 geregelt. Grundvoraussetzung für einen direkten Hochschulzugang ist eine Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland, die gemäß den Bewertungsvorschlägen der „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ (ZAB) als gleichwertig mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung erachtet wird. Auskunft über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse in den einzelnen Ländern gibt die Datenbank „anabin“: Während die in EU-Staaten erworbenen Sekundarabschlüsse i.d.R. einen uneingeschränkten Zugang zu deutschen Hochschulen ermöglichen, müssen Schulabsolventeninnen und -absolventen aus den meisten Nicht-EU-Ländern ihre Qualifikation erst durch eine erfolgreiche Studienzeit im Heimatland oder das Ablegen der „Feststellungsprüfung“, der i.d.R. ein Vorbereitungsjahr an einem Studienkolleg vorausgeht, erwerben.

Das Seminar gibt einen Überblick über die komplexen Regelungen beim Hochschulzugang für internationale Bachelorstudierende. Akteure und Praxisbeispiele werden vorgestellt. Viel Raum ist auch für den Erfahrungsaustausch vorgesehen. Alle Teilnehmenden benötigen einen funktionierenden Zugang zur „anabin“-Datenbank.

Termine: Mittwoch, 15. März, 10:00 (ganztägig) und Donnerstag, 16. März 2023, bis 13:00 Uhr

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