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NeuCommon und Civil Law in internationalen Hochschulkooperationen: Ein rechtlicher Überblick über Vertragsinhalte (14)

Der Abschluss von Hochschulkooperationsverträgen mit internationalen Partnern ist an deutschen Hochschulen längst Alltag. Doch hinter jedem Vertrag steckt weit mehr als nur rechtliche Formalitäten. Besonders die unterschiedlichen Rechtskreise und länderspezifischen Besonderheiten spielen eine wichtige Rolle. Die strukturellen Unterschiede in den Rechtskreisen, insbesondere in Civil-Law-Ländern wie Deutschland und in Common-Law-Ländern wie England, beispielsweise das Verhältnis von Gesetzgebung und Rechtsprechung, führen zu unterschiedlichen Anforderungen in der Vertragsgestaltung: Nämlich ein Weniger an Gesetzgebung und ein Mehr an Weiterentwicklung des Rechts in Common-Law-Ländern im Gegensatz zu klar kodifizierten Recht mit einer beschränkten Auslegungsmöglichkeit durch die Gerichte führen dazu, dass die Vertragsgestaltung eine Brücke zwischen den Rechtskreisen schlagen muss.

Das Verständnis der Rahmenumstände und die daraus resultierenden Bedürfnisse der jeweiligen Vertragspartner können die Verhandlungsbasis erheblich verbessern. Im Seminar werden die Unterschiede von Common und Civil Law herausgearbeitet, um dieses Verständnis zu steigern. Anhand von Beispielen werden die zentralen Elemente eines Hochschulkooperationsvertrags – wie Vertragspartner, Regelungsinhalte und Schlussbestimmungen – detailliert erklärt. Auch vorvertragliche Formate wie „Letter of Intent“ und „Memorandum of Understanding“, die eine wichtige Rolle spielen, werden berücksichtigt.

Im Seminar haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, vorab eigene Entwürfe und Verträge – sei es aus Common-Law-Staaten wie England oder anderen Ländern – zur gemeinsamen Analyse und Diskussion einzureichen. Diese Einreichungen sind entscheidend, um das Seminar praxisnah und erfolgreich zu gestalten. Auch konkrete Fragen können im Voraus eingereicht werden, um gezielt auf individuelle Anliegen einzugehen.


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