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GATE-Germany: Personas als Teil der Strategie im internationalen Hochschulmarketing (65)

Wie gewinnen Sie die passenden internationalen Studierende für genau Ihre Hochschule – und setzen dabei Ihre Kommunikationsmittel gezielt ein? In diesem Online-Workshop entwickeln die Teilnehmenden praxistaugliche Personas als Grundlage für den Aufbau einer Marketingstrategie, für einzelne Kommunikationsmaßnahmen und letztlich auch für das Studienangebot. Nach einer kurzen Einführung zur Rolle von Personas im Kontext der Internationalisierung klären wir Definition, Nutzen sowie die Abgrenzung zu Zielgruppen und betrachten dabei auch „negative Personas“. Praxisbeispiele (u.a. aus Belgien) und geeignete qualitätsgesicherte Datenquellen zeigen, wie belastbare Annahmen erfasst werden und daraus diversifizierte, individuelle Personas entstehen können. In interaktiven Übungen entsteht mit einem Persona-Profiler eine erste umfassende Persona samt Kernbotschaften.

Der zweite Teil des Workshops fokussiert auf die praktische Umsetzung im Hochschulmarketing: Wie fließen Personas in die Planung, Konzeption und Umsetzung von Marketingmaßnahmen auf der Hochschulwebseite, bei Social-Media, für Publikationen oder Veranstaltungen und Messeauftritte entlang der Student Journey ein? Wir priorisieren Maßnahmen, leiten konkrete Handlungsempfehlungen ab und geben Tool- und Ressourcen-Tipps sowie einen Ausblick auf aktuelle Trends. Der Workshop knüpft bei Bedarf an erste Erfahrungen der Teilnehmenden an und liefert sofort nutzbare Ergebnisse für die direkte Umsetzung am Arbeitsplatz.

Termine: Donnerstag, 4. und Freitag, 5. Dezember 2025, jeweils von 10 - 15:30 Uhr


Bitte beachten Sie:
Diese Fortbildung ist ein Angebot des Konsortiums für internationales Hochschulmarketing GATE-Germany. Als Mitgliedshochschule von GATE-Germany erhalten Sie alle kostenpflichtigen Angebote zu einer vergünstigten anteiligen Kostenpauschale. Auch als Nicht-Mitglied können Sie sich für diese Fortbildung anmelden, sofern Ihre Hochschule ihren Sitz in Deutschland hat, staatlich oder staatlich anerkannt und gemeinnützig ist, d.h. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Sie zahlen dann die anteilige Kostenpausche für Nicht-Mitglieder (in der Regel doppelt so hoch wie für Mitglieder). Ob Ihre Hochschule Mitglied ist, können Sie in unserem Anmeldeformular einsehen.

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