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GATE-Germany: Content-Erstellung mit KI im Internationalen Hochschulmarketing (58)

*** Achtung : geänderte Kurszeiten! ***

Megatrends entwickeln sich langsam, entfalten aber eine mächtige Wirkung und lösen disruptive Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft aus. Künstliche Intelligenz (KI) ist ein solcher Megatrend, der sich bereits seit einiger Zeit am Horizont abzeichnet und einen tiefgreifenden Wandel im gesamten Bildungswesen mit sich bringen wird. Viele Hochschulen diskutieren aktuell die Herausforderungen, die der Einsatz von Künstlicher Intelligenz für sie mit sich bringen wird, auch im Bereich des internationalen Hochschulmarketings. Jedoch bleiben diese Diskussionen oft abstrakt.

Wie funktioniert KI im internationalen Hochschulmarketing ganz praktisch? Welche Vorteile bietet sie und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gilt es zu beachten?

In diesem Seminar wollen wir gemeinsam aktiv die vielfältigen Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz im internationalen Hochschulmarketing erkunden. Beim Ausprobieren verschiedener KI-Anwendungen lernen Sie, wie die KI Sie bei der Texterstellung für Social Media, Ihre Website oder dem nächsten Flyer unterstützen kann und Ihnen hilft, zielgruppenentsprechende und wirkungsvolle Inhalte zu gestalten. Gleichzeitig wollen wir rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung KI-erzeugten Contents beleuchten.

Die Fortbildung findet am 2. Juli von 9:30 - 16 Uhr statt, am 3. Juli von 9 - 13 Uhr.

Für die Teilnahme werden ein Internetanschluss, PC/Laptop, Kopfhöher/Lautsprecher, ein Mikrofon sowie eine Kamera (Webcam) benötigt. Bitte prüfen Sie eigenständig, ob Ihr Endgerät die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung von ZOOM erfüllt.

Bitte beachten Sie:
Diese Fortbildung ist ein Angebot des Konsortiums für internationales Hochschulmarketing GATE-Germany. Als Mitgliedshochschule von GATE-Germany erhalten Sie alle kostenpflichtigen Angebote zu einer vergünstigten anteiligen Kostenpauschale. Auch als Nicht-Mitglied können Sie sich für diese Fortbildung anmelden, sofern Ihre Hochschule ihren Sitz in Deutschland hat, staatlich oder staatlich anerkannt und gemeinnützig ist, d.h. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Sie zahlen dann die anteilige Kostenpausche für Nicht-Mitglieder (in der Regel doppelt so hoch wie für Mitglieder). Ob Ihre Hochschule Mitglied ist, können Sie in unserem Anmeldeformular einsehen.

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