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NeuGATE-Germany: Internationales Hochschulmarketing über Socialmedia - Videoproduktion (61)

Die Social Media-Kommunikation gewinnt auch im Hochschulmarketing seit Jahren zunehmend an Bedeutung. Facebook, YouTube, LinkedIn, Instagram, TikTok – durch die wachsende Anzahl an Formaten und die zunehmende Streuung der Zielgruppe über die diversen Kanäle wachsen die Herausforderungen für eine strategische Contentplanung und effiziente Konzeption. Dabei nehmen Videoformate eine zentrale Rolle ein, die sowohl von den (unterschiedlichen) Kanalmechaniken als auch der Zielgruppe geprägt werden. Wie lassen sich Instagram-Reels, Tiktok-Videos oder GIFs smart produzieren? Wie können die Mehrwerte der unterschiedlichen Informationskanäle genutzt werden, um Video-Botschaften zielgruppengerecht zu kommunizieren, und wie gelingt Storytelling in diesem Bereich mit geringen Ressourcen?

Smartphones und passende Apps ermöglichen es mittlerweile, mit geringem Aufwand Videos in bester Qualität zu erstellen. In diesem Workshop werden in praxisnahen Übungen in Kleingruppen Einsatzmöglichkeiten von Smartphone-Kameras, Schnittprogrammen und KI-Tools zur Optimierung erprobt und praktische Tipps für die Nutzung von Effekten und Musik sowie zu Perspektive und Bildsprache gegeben.

Termine: Die Fortbildung findet am 1., 2. und 3. Juli 2025 statt, jeweils von 10:00 – 13:00 Uhr

Die Online-Fortbildung findet digital über Webex statt. Für die Teilnahme werden ein Internetanschluss, PC/Laptop, Kopfhöher/Lautsprecher, ein Mikrofon sowie eine Kamera (Webcam) benötigt. Bitte prüfen Sie eigenständig, ob Ihr Endgerät die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software erfüllt: Testlink

Bitte beachten Sie:
Diese Fortbildung ist ein Angebot des Konsortiums für internationales Hochschulmarketing GATE-Germany. Als Mitgliedshochschule von GATE-Germany erhalten Sie alle kostenpflichtigen Angebote zu einer vergünstigten anteiligen Kostenpauschale. Auch als Nicht-Mitglied können Sie sich für diese Fortbildung anmelden, sofern Ihre Hochschule ihren Sitz in Deutschland hat, staatlich oder staatlich anerkannt und gemeinnützig ist, d.h. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Sie zahlen dann die anteilige Kostenpausche für Nicht-Mitglieder (in der Regel doppelt so hoch wie für Mitglieder). Ob Ihre Hochschule Mitglied ist, können Sie in unserem Anmeldeformular einsehen.

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